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Darf der Arbeitgeber deinen Impf-Status abfragen?

  • Veröffentlicht: 03.09.2021
  • 13:00 Uhr
  • Alena Brandt

Viele Unternehmen wüssten gerne von ihren Angestellten, ob sie eine Corona-Schutzimpfung erhalten haben. Aber darf der Arbeitgeber deine Gesundheitsdaten abfragen? So ist die rechtliche Lage. Im Clip: die unterschiedlichen Corona-Impfstoffe im Vergleich.

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Bisher dürfen Betriebe Gesundheitsdaten nicht erfassen

  • Wie ist die Impfquote im Betrieb? Das würden viele Arbeitgeber:innen gerne erfassen, um etwa die Rückkehr vom Home Office ins Unternehmen mit möglichst geringer Ansteckungsgefahr zu gestalten.

  • Allerdings: Gesundheitsdaten sind als spezielle personenbezogene Daten geschützt. Betriebe dürfen sie nicht verarbeiten.

  • Muss ich gegenüber Vorgesetzten meinen Impf-Status offenlegen? Nein, der Betrieb darf auch gar nicht danach fragen. Das Persönlichkeitsrecht hat Vorrang.

  • Gesundheitsminister Jens Spahn löste allerdings kürzlich eine Debatte zu einer möglichen Gesetzesänderung aus, die Unternehmen die Erlaubnis zur Abfrage des Impf-Status von Angestellten ermöglichen würde.

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Die Rechtslage: Das gilt für den Schutz deiner Gesundheitsdaten

Gesundheitsdaten sind sensibel. Daher sind sie als personenbezogene Daten besonders geschützt. Dein Impf-Status fällt darunter. Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) regelt, wer welche Infos erfassen und verarbeiten darf.

Grundsätzlich gilt: Wer Gesundheitsdaten abfragt, muss das plausibel rechtfertigen können. Unternehmen haben dazu in der Regel keine Erlaubnis.

Ausnahmen gibt es, wenn der Gesundheits-Status wichtig ist für die Berufsausübung. Kliniken etwa dürfen unter bestimmten Umständen Daten vom Personal abfragen, sofern dies zum Schutz vor Infektionskrankheiten erforderlich ist.

Die rechtliche Grundlage für diese Ausnahme bildet Paragraf 23 a des Infektionsschutzgesetzes. Derzeit diskutieren Politiker:innen eine Gesetzesänderung, die Betrieben die Abfrage der Gesundheitsdaten erleichtert.

Das Auskunftsrecht solle nach Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auch auf andere "sensible Bereiche" wie Schulen, Kitas oder Pflegeheime ausgedehnt werden. Für ein generelles Auskunftsrecht, etwa auch für Jobs in Großraumbüros, gebe es hingegen keine Mehrheit.

Kliniken dürfen Gesundheitsdaten ihrer Mitarbeiter abfragen, wenn dies für den Infektionsschutz notwendig ist.
Kliniken dürfen Gesundheitsdaten ihrer Mitarbeiter abfragen, wenn dies für den Infektionsschutz notwendig ist.© Getty Images

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Daten abfragen: Wer darf was?

🍽️ Restaurants und Cafés dürfen dich nach deinen Kontaktdaten und deiner Besuchszeit fragen. Die Betriebe dürfen die zum Infektionsschutz erfragten Daten aber nicht etwa für Werbung oder andere Zwecke verwenden. Sie dürfen Besucher:innen nach dem Impf-Status fragen und Zutritt ohne Immunitätsnachweis verwehren.

🎵 Bei Konzertbesuchen dürfen im Rahmen von Besucherkontrollen gesundheitsbezogene Daten abgefragt werden. Das gehört zum Hausrecht.

💻 Behörden dürfen die Vorlage eines Corona-Testergebnisses einfordern, sofern es eine Testpflicht gibt. Diese besteht derzeit etwa für Reisende, die aus Risikogebieten zurückkehren.

🩺 Arztpraxen dürfen Gesundheitsdaten verarbeiten, wenn diese für Behandlungen, zur Vorbeugung und Diagnostik notwendig sind. Seit 2021 kannst du deine Daten auch freiwillig in eine elektronische Patientenakte eintragen lassen.

✈️ Fluggesellschaften dürfen bei Fluggästen nach dem Impf-Status fragen, bei Angestellten aber bisher nicht.

Galileo vom 2020-05-05

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