Anzeige

Genesenen-Status auf 3 Monate verkürzt: Wann du als genesen giltst

  • Veröffentlicht: 18.01.2022
  • 15:45 Uhr
  • Galileo
Article Image Media
© Getty Images

Bisher galt man nach einer Corona-Infektion 6 Monate lang als genesen - jetzt wurde dieser Status auf 3 Monate verkürzt. Doch wie bestätigt man seine vergangene COVID-19-Erkrankung und ab welchem Tag gilt man als genesen?

Anzeige

Das Wichtigste zum Thema Genesenen-Status verkürzt

  • Für einen Restaurant-Besuch, Veranstaltungen oder öffentliche Verkehrsmittel gelten seit einiger Zeit 3G, 2G, oder 2G-Plus-Regeln. Genesene hatten bislang bei allen "G-Varianten" 6 Monate lang Zutritt.

  • Wer sich von einer Corona-Infektion erholt hat, gilt ab sofort nur noch für 3 Monate als genesen. (Stand: 18. Januar)

  • Das Robert-Koch-Institut (RKI) verkürzte die entsprechende Richtlinie mit der Begründung, dass durch Omikron ein größeres Risiko bestehe, nach Ablauf der 3 Monate zu erkranken oder Überträger:in zu sein.

  • Mehrere Studien beweisen mittlerweile, dass die Zahl der Antikörper nach einer Infektion oder einer Grund-Immunisierung durch die Impfung mit der Zeit rapide abnimmt.

Anzeige
Anzeige

Nur noch 3 statt 6 Monate: Wer gilt als genesen?

Bislang galten Personen bis 6 Monate nach dem positiven Test als genesen. Dieser Status wurde nach einer neuen Einschätzung des RKI mit Hinblick auf die schnelle Ausbreitung der Virus-Variante Omikron auf 3 Monate herabgesetzt.

Die Verkürzung des Genesenen-Status ist neben neuen Quarantäne-Regeln Teil der Änderungen der Covid-19-Schutzmaßnahmen. Die Verordnung wurde am 13. Januar im Bundestag beschlossen.

Der Genesenen-Status ist - genau wie der Impf-Status - für geltende Corona-Maßnahmen entscheidend. Nur für Geimpfte und Genesene gilt zum Beispiel der Zutritt bei 2G-Regelungen. Auch verkürzte Quarantäne-Vorschriften gehören dazu.

Die neue Regelung gilt auch rückwirkend: Alle Genesenen-Zertifikate, die ab dem 15.01.22 älter als 3 Monate sind, verlieren sofort ihre Gültigkeit. Damit wollen Bund und Länder die aktuelle Impf- und Booster-Kampagne weiter vorantreiben.

Wie weise ich eine Corona-Erkrankung nach?

📆 Zum Nachweis dient ein von ärztlichem Fachpersonal oder einem Labor dokumentiertes positives PCR-Testergebnis. Das muss mindestens 28 Tage und darf nur maximal 90 Tage zurückliegen. Einige Gemeinden stellen auch einen offiziellen Erkrankungsnachweis aus.

👎 Ein Schnelltest oder ein Antikörpertest reichen nicht als Nachweis.

💉 Wer nach seiner COVID-19-Erkrankung eine Impf-Dosis erhalten hat, muss ein von ärztlichem Fachpersonal dokumentiertes positives PCR-Testergebnis und einen Impf-Nachweis vorlegen.

📝 Die Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen und im Impf-Pass oder in einer Impf-Bescheinigung dokumentiert sein. Akzeptiert werden dabei nur in der EU zugelassene Impfstoffe. Wie du deine Impfung genau nachweisen musst, erfährst du hier.

Anzeige

Diese Impfstoffe sind in der EU zugelassen

Zugelassene Impfstoffe im Vergleich
Zugelassene Impfstoffe im Vergleich© Galileo

Post-Covid: Langzeitfolgen von Corona

Nach 2 Wochen ist eine Corona-Infektion meistens überstanden - doch was, wenn auch danach noch Beschwerden über Wochen oder Monate bleiben? Was hinter dem Post-Covid-Syndrom steckt, welche Symptome auftreten können und welche Behandlungen es gibt, erklären wir hier.

Anzeige
Erklärvideos zu Corona

Das Corona-Virus und seine Verwandten: So wirken Viren im Körper

Corona, Grippe, Windpocken und Co.: Viren sind raffinierte Gegner für unseren Körper und das, obwohl sie gar keine Lebewesen sind. Sie vermehren sich auf eine andere, teuflische Weise.

  • Video
  • 01:57 Min
  • Ab 12
Mehr News und Videos
Matzenbrot und die Haggada als Buch mit jüdischen Erzählungen - das gehört zum Pessachfest.
News

Beim Pessach im Judentum feiert die Familie und es gibt ungesäuertes Brot

  • 19.04.2024
  • 13:40 Uhr

© 2024 Seven.One Entertainment Group