
Impf-Offensive beschlossen: Spezial-Impfpflicht und 30 Millionen Impfungen
Das Wichtigste zum Thema Impf-Offensive
30 Millionen Impfungen bis Weihnachten - so lautet das anspruchsvolle Ziel des neuen Bundeskanzlers Olaf Scholz.
Eine berufsbezogene Impfpflicht soll Impflücken in medizinischen Einrichtungen schließen. Eine hohe Impfquote in diesen Bereichen ist nach Aussagen der Expert:innen unabdingbar, um Risikogruppen zu schützen.
Überlastete Arztpraxen und lange Schlangen vor Impfzentren sind aktuell die Regel. Mobile Impf-Aktionen sollen zusätzlich zeitnahe Termine ermöglichen.
Um die Impf-Kampagne noch weiter ins Rollen zu bringen, sollen alle mit anpacken. In Zahn- und Tierarztpraxen sowie Apotheken soll schnellstmöglich die Corona-Schutzimpfung ebenfalls möglich sein.
Die berufsbezogene Impfpflicht ist auf dem Weg
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Der Gesetzentwurf der Ampel-Regierung sieht eine einrichtungsbezogene Impfpflicht vor. Konkret bedeutet das: Menschen, die in medizinischen Einrichtungen wie Kliniken, Arztpraxen und Pflegeheimen arbeiten, sind zu einer Corona-Schutzimpfung verpflichtet.
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Der Bundestag verabschiedete den Beschluss am 10. Dezember. Danach muss der Bundesrat in einer Sondersitzung zustimmen, damit das Gesetz offiziell in Kraft treten kann.
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Die Gesundheitspolitikerin der FDP, Christine Aschenberg-Dugnus, verteidigte den Beschluss in der Bundestags-Sitzung: "Ausbrüche in diesen Bereichen haben und hatten katastrophale Folgen, deswegen müssen sie verhindert werden."
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In Kraft treten soll diese Regelung ab dem 16. März 2022 - bis dahin soll allen die Möglichkeit gegeben werden, sich impfen zu lassen.
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Ausgenommen sind Beschäftigte, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.
Mehr Kapazitäten für mehr Impfungen
Olaf Scholz will die Impf-Kampagne deutlich beschleunigen. Mit Blick auf die neue Virus-Variante Omikron sei es immer wichtiger, dass möglichst viele zeitnah eine Auffrischung bekommen, so der SPD-Politiker. Der ehrgeizige Plan des neuen Bundeskanzlers: 30 Millionen Impfungen sollen noch dieses Jahr verabreicht werden.
Um das zu erreichen, sollen die Kapazitäten deutlich erhöht werden. Neben Haus- und Betriebsärzt:innen sollen jetzt auch Zahn- und Tierarztpraxen eine befristete Berechtigung für den Pieks erhalten. Auch Apotheken sollen mitimpfen. Voraussetzung dafür sind Schulungen und entsprechende Räumlichkeiten.
Wie funktioniert eine Booster-Impfung?
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Auch nach der 2. Corona-Impfung ist eine Immunität nicht garantiert. Eine "Booster"-Impfung kann das Risiko allerdings verringern, am gefährlichen Virus zu erkranken. Wir erklären, wieso.
Strengere Regeln für Hotspot-Regionen
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Bis zum 25. Oktober galt die "epidemische Lage von nationaler Tragweite" als Rechtsgrundlage für Maßnahmen. Diese wurde vom neuen Infektionsschutz-Gesetz abgelöst.
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Pauschale Ausgangsbeschränkungen sowie Schul- und Geschäfts-Schließungen sind nach dem neuen Infektionsschutz-Gesetz nicht mehr möglich, Versammlungen und Veranstaltungen können aber untersagt werden.
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Neben der Impf-Offensive sieht die aktuelle Anpassung des Infektionsschutz-Gesetzes auch Spielraum für härtere regionale Maßnahmen vor. Eine Übergangsfrist auf alter Rechtsgrundlage wurde zusätzlich bis zum 19. März verlängert.
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Bei hoher Infektionslage können die Bundesländer härtere Vorgaben für Sport und Freizeit anordnen.