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Lockerungen der Corona-Regeln: Wie sieht der neue Fahrplan aus?

  • Veröffentlicht: 04.03.2021
  • 10:50 Uhr
  • Galileo
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© Guido Bergmann/Bundesregierung/dpa

Der Lockdown wird bis 28. März verlängert - allerdings mit vielen Öffnungs-Möglichkeiten - je nach Infektions-Lage. Was genau gilt, erfährst du hier im Überblick.

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Das Wichtigste zum Thema Corona-Regeln

  • Bundeskanzlerin Angela Merkel hat am 3. März intensiv mit den Ministerpräsident:innen der Länder darüber beraten, wie der Fahrplan im Kampf gegen die Corona-Pandemie aussehen soll.

  • Der Lockdown wird grundsätzlich bis 28. März verlängert - aufgrund der ansteckenderen Virus-Mutationen.

  • Dennoch wird es viele stufenweise Lockerungen geben - je nach Infektionslage. Eine umfangreiche Test-Strategie soll das möglich machen.

  • Zudem gilt eine Notbremse. Sie wird gezogen, wenn die 7-Tage-Inzidenz in einer Region an 3 aufeinanderfolgenden Tagen über 100 steigt. Dann werden die Lockerungen wieder zurückgenommen - und es gelten wieder die alten, strengen Regeln.

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So viele Menschen darfst du treffen

👭 Derzeit darf sich ein Haushalt mit nur einer Person aus einem anderen Haushalt treffen.

🖐 Vom kommenden Montag an (8. März) sind wieder private Treffen des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt möglich - beschränkt auf maximal 5 Personen. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit.

👐 In Regionen mit einer 7-Tage-Inzidenz von unter 35 sind auch Treffen des eigenen Haushalts mit 2 weiteren Haushalten möglich - mit maximal 10 Personen. Kinder bis 14 Jahre sind auch hier ausgenommen.

🐣 Für Ostern ist zunächst keine Sonder-Regelung vorgesehen.

2. Öffnungs-Schritt: Wer ab 8. März öffnen darf

💐 Nach Schulen und Friseur-Salons beim 1. Öffnungs-Schritt können ab kommender Woche Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte einheitlich in allen Bundesländern wieder öffnen. Voraussetzung: die Einhaltung von Hygiene-Auflagen und einer Kunden-Begrenzung.

🦶 Auch körpernahe Dienstleistungs-Betriebe sowie Fahr- und Flugschulen dürfen wieder öffnen - ebenfalls mit Hygiene-Konzepten. Zusätzliche Voraussetzung für diese Bereiche: Wo nicht dauerhaft eine Maske getragen werden kann, ist ein tagesaktueller negativer Corona-Schnelltest für die Kundschaft sowie ein Test-Konzept fürs Personal Pflicht.

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3. Öffnungs-Schritt: Bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50 ...

🛍 … kann der Einzelhandel öffnen - mit einer Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden pro 10 Quadratmeter (qm) für die ersten 800 qm Verkaufsfläche und einem weiteren für jede weiteren 20 qm.

🏪 … dürfen Museen, Galerien, Zoos, botanische Gärten und Gedenkstätten öffnen.

🎾 … wird kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen mit maximal 10 Personen im Außenbereich und auch auf Außensportanlagen erlaubt.

Bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 ...

📞 … kann der Einzelhandel für sogenannte Termin-Shopping-Angebote öffnen. Das heißt: Eine Person darf pro angefangene 40 qm Verkaufsfläche in den Laden. Allerdings nur nach vorheriger Terminbuchung für einen bestimmten Zeitraum und mit Dokumentation für die Kontakt-Nachverfolgung.

🐼 … dürfen Museen, Galerien, Zoos, botanische Gärten und Gedenkstätten mit vorheriger Terminbuchung öffnen.

🏃 … ist Individualsport mit maximal 5 Personen aus 2 Haushalten und Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich und auf Außensportanlagen erlaubt.

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4. Öffnungs-Schritt: Theater, Kinos und Sport

Wenn die 7-Tage-Inzidenz nach dem 3. Öffnungs-Schritt 2 Wochen lang stabil bei unter 50 Neuinfektionen bleibt, kann es entsprechend landesweit oder regional folgende weitere Öffnungen geben. Das betrifft:

  • die Außengastronomie
  • Theater, Konzert- und Opernhäuser
  • Kinos
  • kontaktfreien Sport im Innenbereich
  • Kontakt-Sport im Außenbereich.

Bei einer stabilen oder sinkenden 7-Tage-Inzidenz von unter 100 können diese Bereiche 2 Wochen nach dem 3. Öffnungs-Schritt unter bestimmten Voraussetzungen öffnen: Besucher:innen müssen einen tagesaktuellen negativen Schnell- oder Selbsttest vorweisen.

Bei der Außen-Gastronomie ist zusätzlich eine vorherige Terminbuchung und Dokumentation für die Kontakt-Nachverfolgung erforderlich.

5. Öffnungs-Schritt: Freizeit-Veranstaltungen

Wenn die 7-Tage-Inzidenz nach dem 4. Öffnungs-Schritt stabil bei unter 50 bleibt, können Freizeit-Veranstaltungen im Außenbereich mit bis zu 50 Menschen sowie Kontaktsport in Innenräumen zugelassen werden.

Bei einer stabilen Inzidenz unter 100 darf der Einzelhandel mit einer Kunden-Begrenzung öffnen. Zudem werden kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport im Außenbereich erlaubt.

Wie es für Innenbereiche von Restaurants sowie Reisen und die Hotellerie weitergeht, werden Bund und Länder erst bei der nächsten Bund-Länder-Runde am 22. März besprechen.

Lockerungen der Corona-Regeln: Wie sieht der neue Fahrplan aus?
© Galileo
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Mehr Impfungen und Corona-Schnelltests

Die Lockerungen der Corona-Regeln sollen durch eine starke Ausweitung der Impf-Kampagne und der Test-Kapazitäten begleitet werden.

Mit massenhaften Schnell- und Selbsttests wollen Bund und Länder die Lockerungen absichern. Die Tests zeigten "mit guter Genauigkeit, ob jemand tagesaktuell ansteckend ist", sagte Kanzlerin Angela Merkel am Mittwoch nach den Bund-Länder-Beratungen.

Jeder Bürger solle sich 1 mal pro Woche kostenlos testen lassen können. "Dieses Angebot gilt ab 8. März, und die entsprechenden Testzentren werden vor Ort dafür zur Verfügung gestellt", kündigte Merkel an. Die Kosten für den Test übernimmt der Bund.

Spätestens Anfang April soll die nächste Phase der nationalen Impf-Strategie starten. Das Ziel: haus- und fachärztliche Praxen umfassend in die Impf-Kampagne einbinden, um die schleppend laufenden Corona-Impfungen zu beschleunigen. Bisher wird vor allem in extra aufgebauten Impf-Zentren geimpft.

Galileo vom 17. Februar 2021

10 Fragen an einen Impfzentrum-Mitarbeiter

Um einen Einblick zu erlangen, wie die aktuelle Impfsituation sich auf die zuständigen Mitarbeiter eines Impfzentrums auswirkt, haben wir 10 persönliche Fragen gestellt.

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  • 11:05 Min
  • Ab 12

Beim Home-Office bleibt's

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen den Beschäftigten das Arbeiten im
Home Office ermöglichen, sofern die Tätigkeiten es zulassen.

Bundeskanzlerin Merkel und die Regierungschefinnen und Regierungs-Chefs der Länder bitten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausdrücklich, das Angebot zu nutzen.
Wo Home-Office nicht möglich ist, sollen immer dann  medizinische Masken getragen werden, wenn sich mehrere Personen in einem Raum aufhalten.

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