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Das sind die neuen Corona-Regeln ab dem 20. März

  • Veröffentlicht: 20.03.2022
  • 14:00 Uhr
  • Galileo

Am 20. März fallen in Deutschland fast alle der bisher geltenden Corona-Maßnahmen weg. Die Bundesregierung setzt auf Basisregeln, nur für regionale Hotspots kann es weitere Einschränkungen geben. Wir erklären dir die neuen Regelungen im Detail. Im Clip: So funktioniert die Booster-Impfung.

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Das Wichtigste zum Thema Corona-Regeln

  • Am 20. März fallen die meisten der bisher geltenden Corona-Maßnahmen weg.

  • Trotz steigender Infektionszahlen stimmte der Bundestag für eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes.

  • Die Maskenpflicht in Geschäften ist ab dem 20. März hinfällig. Die Bundesländer können jedoch die bis zum 2. April geltende Übergangsfrist nutzen und aktuelle Maßnahmen weiterhin beibehalten.

  • Für Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser sowie öffentliche Verkehrsmittel bleibt die Maskenpflicht bestehen.

  • In regionalen Corona-Hotspots können die Bundesländer reagieren und die Regeln um Abstands- und Hygiene-Regelungen, sowie 2G- oder 3G-Nachweise erweitern.

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Das steht im neuen Infektionsschutzgesetz

Ab dem 20. März fallen fast alle Corona-Maßnahmen weg. Das wurde im Februar im 3-Stufen-Plan der Bundesregierung vorgeschlagen und am 18. März vom Bundestag endgültig beschlossen. Manche sprechen sogar von einem "Freedom Day". Der Begriff ist aber umstritten und nicht ganz zutreffend.

Die Infektionszahlen steigen wieder und Gesundheitsminister Karl Lauterbach warnt vor einer möglichen Sommer- und Herbstwelle. Dennoch fallen am 20. März viele Maßnahmen weg, an manchen hält die Bundesregierung aber fest. Die Regeln wurden im neuen Infektionsschutzgesetz festgehalten. Für lokale Corona-Hotspots haben die Bundesländer die Möglichkeit, strengere Maßnahmen zu erlassen.

Bis zum 2. April gibt es eine Übergangsfrist. Welche Bundesländer sie wahrnehmen, zeigen wir dir unten auf der Seite.

Das sind die neuen Corona-Regeln ab dem 20. März.
Das sind die neuen Corona-Regeln ab dem 20. März.© Galileo

Die Basisschutz-Regeln: Diese Maßnahmen fallen am 20. März weg

🏫 In Schulen sowie im Einzelhandel und öffentlichen Innenräumen besteht keine Maskenpflicht mehr.

🍽 3G- und 2G-Nachweise in der Gastronomie, Diskotheken und Bars fallen weg.

Großveranstaltungen wie Spiele der Bundesliga oder Konzerte dürfen wieder ohne Besuchergrenzen stattfinden.

💻 Die Home-Office-Pflicht gehört der Vergangenheit an.

👋 Auch für Ungeimpfte fallen ab dem 20. März alle Kontakteinschränkungen weg.

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Diese Regeln bleiben auch nach dem 20. März bestehen

😷 Maskenpflicht gilt in ausgewählten Bereichen, in denen sich viele gefährdete Menschen aufhalten, wie in Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern.

🚌 In öffentlichen Verkehrsmitteln soll es weiterhin eine Maskenpflicht geben. Das entscheiden allerdings die einzelnen Bundesländer.

✈ In Fernzügen und Flugzeugen bleibt die bundesweite Maskenpflicht bestehen.

In Corona-Hotspots können gesonderte Maßnahmen anfallen

Die Bundesländer haben die Möglichkeit, auf zusätzliche Maßnahmen zurückzugreifen, sollten die Infektionszahlen in die Höhe schießen, eine neue und ansteckendere Virus-Variante auftauchen oder, wenn die Auslastung der Krankenhäuser wieder steigt.

In diesen Fällen können die Bundesländer-Parlamente wieder Maskenpflichten, Abstandsregeln, Hygiene-Konzepte oder Impf-, Genesenen- und Testnachweise einführen.

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Diese Bundesländer wollen die Übergangsfrist nutzen

📅 Berlin beschloss, die aktiven Corona-Regeln bis zum 31. März zu verlängern und danach auf den Basisschutz umzusteigen. Das Testen in Schulen soll auch nach dem 1. April fortgeführt werden.

📅 In Baden Württemberg fallen ab dem 20. März nur die Kontaktbeschränkungen für private Treffen und öffentliche Veranstaltungen weg, auch für Ungeimpfte. Alle anderen Regeln bleiben vorerst bestehen.

📅 Bayern: Hier gelten weiterhin die 3G- und 2G-Regeln, sowie die Maskenpflicht in Schulen und im Einzelhandel.

📅 Mecklenburg-Vorpommern, Thürigen, Nordrhein-Westfalen und Hamburg wollen ebenfalls auf die Übergangsfrist zurückgreifen und die derzeitigen Regeln bis zum 2. April beibehalten.

📅 Das Saarland verlängert die aktuell geltenden Regeln bis zum 31. März.

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