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Deutschlandticket oder 49-Euro-Ticket

49-Euro-Ticket: In welchen Regionalzügen es nicht gilt

Das Deutschlandticket gilt seit Mai und im gesamten ÖPNV - oder etwa nicht? Welche Ausnahmen es beim 49-Euro-Ticket gibt, erfährst du hier. Im Clip: Galileo analysiert die Deutschen Bahn.
49-Euro-Ticket: In welchen Regionalzügen es nicht gilt
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Das Wichtigste zum Thema Ausnahme beim 49-Euro-Ticket

  • Mit dem Deutschlandticket gibt's als Nachfolger vom 9-Euro-Ticket auch weiterhin eine Flatrate-Fahrkarte für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und den Schienenpersonennahverkehr (SPNV).

  • Genauer gilt das Deutschlandticket jedoch nicht in Zügen, die von der DB Fernverkehr AG oder einem anderen Anbieter betrieben werden.

  • Um für Strecken, die das betrifft, nach Möglichkeit Ausnahme-Regelungen zu finden, führt die Deutsche Bahn derzeit noch Gespräche.

Wo das Deutschlandticket gilt - und wo nicht

Eigentlich gilt für das Deutschlandticket, auch 49-Euro-Ticket genannt: Ab Mai darfst du damit bundesweit sämtliche Regionalzüge, Linienbusse, S- und U-Bahnen im Nahverkehr nutzen.

Im Fernverkehr, also im ICE, IC, EC und in Fernbussen, besitzt das Deutschlandticket hingegen keine Gültigkeit. Ebenso wenig gilt das Abo-Ticket in Verkehrsmitteln mit hauptsächlich touristischen oder historischen Zwecken.

Zusätzlich gibt's außerdem doch einige Einschränkungen im Nahverkehr. Auf ihrer Webseite schreibt die Deutsche Bahn, dass das Deutschlandticket auch in Zügen keine Gültigkeit hat, die entweder die DB Fernverkehr AG oder ein anderer Anbieter wie FlixTrain betreiben - in der Regel auch dann nicht, wenn andere Nahverkehrsfahrkarten anerkannt werden.

Ob es Ausnahmen geben wird, klärt die Deutsche Bahn aktuell noch. Sobald Entscheidungen offiziell sind, werden diese im Geltungsbereich des Deutschlandtickets veröffentlicht.

Das Problem gab es im letzten Jahr auch beim 9-Euro-Ticket. Damals einigten sich die Deutsche Bahn und die Bundesländer auf Regelungen.

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Mögliche Ausnahmen für das 49-Euro-Ticket

Zur Orientierung, auf welchen Strecken das 49-Euro-Ticket nicht gelten könnte, verweist die Deutsche Bahn auf ein Schaubild generell zu Strecken mit oder ohne Anerkennung von Nahverkehrstickets.

Zu den fraglichen Strecken gehören demnach unter anderem Potsdam-Cottbus, Erfurt-Gera, Berlin-Prenzlau, Stuttgart-Konstanz sowie Rostock-Stralsund.

Dort ist es derzeit zwar erlaubt, mit anderen Nahverkehrstickets zu fahren, auch wenn die Züge die DB Fernverkehr AG betreibt. Ob diese Freigabe auch für das Deutschlandticket gültig sein wird, muss allerdings noch abgesprochen werden.

Für Nutzer:innen vom Deutschlandticket heißt das: Informiere dich im Vornhinein über den aktuellen Stand und überprüfe im Zweifel die Verbindungsdetails, um den Betreiber der Linie zu erfahren und nicht aus Versehen im falschen Zug zu landen.

Strecken mit-ohne Anerkennung von Nahverkehrstickets

© Deutsche Bahn (DB)

Noch mehr Infos zum Deutschlandticket

Häufige Fragen zu Ausnahmen beim Deutschlandticket

  • ⁉️

    Wo gilt das Deutschlandticket nicht?

    Das Deutschlandticket gilt nicht im Fernverkehr - ICE und Co. - und in Fernbussen sowie in Verkehrsmitteln mit hauptsächlich touristischen oder historischen Zwecken. Im Nahverkehr darfst du im Deutschlandticket-Abo prinzipiell alle Regionalzüge, Linienbusse, S- und U-Bahnen nutzen. Auch dort gibt's jedoch ein paar Einschränkungen, die die Deutsche Bahn aktuell noch abklärt.

  • ⁉️

    Wo im Nahverkehr gilt das 49-Euro-Ticket nicht?

    In Zügen, die die DB Fernverkehr AG oder ein anderer Anbieter wie FlixTrain betreiben, hat das Deutschlandticket keine Gültigkeit. Mögliche Ausnahmen werden derzeit besprochen. Zu den Strecken, auf denen das Deutschlandticket unter Umständen nicht gilt, zählen unter anderem Erfurt-Gera, Berlin-Prenzlau sowie Rostock-Stralsund. Dort ist die Mitfahrt zwar mit anderen Nahverkehrstickets erlaubt. Ob diese Freigabe auch für das Deutschlandticket gültig sein wird, ist noch unklar. Offizielle Entscheidungen werden im Geltungsbereich des Deutschlandtickets veröffentlicht, sobald diese vorliegen.

Veröffentlicht: 09.05.2023 / Autor: Alexander Duebbert