
Balkon und Garten: Das musst du beim Grillen, Musikhören und Co. beachten
Das Wichtigste zum Thema Balkon und Garten
Eigentümer:innen und Mieter:innen ist auf dem Balkon, der Terrasse oder dem Garten prinzipiell erlaubt, was auch in den Wohnräumen gestattet ist.
Einige Einschränkungen gibt's allerdings. Dabei spielt das Verhältnis zu den Nachbar:innen eine wichtige Rolle.
Wenn es um wesentliche Veränderungen an der Wohnung oder dem Haus geht, die sich nicht leicht rückgängig machen, brauchen Mieter:innen im Gegensatz zu Eigentümer:innen außerdem das Einverständnis der Vermieter:innen.
Grillen, nacktes Sonnenbaden, Aufstellen von Gartenmöbeln und die Nutzung von Gartengeräten: Vier Beispiele siehst du weiter unten auf der Seite.
Unterschiede zwischen Mietwohnung und Eigentum
Als Eigentümer:in eines Hauses entscheidest du grundsätzlich selbst, was mit und in deinem Besitz - einschließlich Balkon, Terrasse und/oder Garten - geschieht. Das gilt auch für Eigentümer:innen einer Wohnung, für die jedoch Vereinbarungen mit anderen im selben Haus wichtig sind, zum Beispiel in Form von einer Hausordnung.
Als Mieter:in darfst du weniger frei entscheiden. Als Faustregel gilt: Bei deinem Auszug musst du das Mietobjekt wieder im weitgehend ursprünglichen Zustand übergeben. Für Dinge, die das Gesamtbild verändern, brauchst du demnach das Okay des Vermieters beziehungsweise der Vermieterin. Verbindliche Einigungen sind im Mietvertrag festgehalten.
Für ein harmonisches Miteinander sind darüber hinaus Absprachen mit Nachbar:innen wichtig. Um Streit zu vermeiden, hilft häufig die goldene Regel: Was du nicht willst, dass man dir tut, das füg' auch keinem anderen zu!
Darf ich im Garten oder auf dem Balkon grillen und Musik hören?
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Aber Achtung: Offene Feuerstellen sind generell verboten, weil sie deine Sicherheit und die deiner Nachbar:innen gefährden.
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Aus Rücksicht solltest du außerdem dafür sorgen, deine Nachbar:innen mit den entstehenden intensiven Gerüchen und Rauch nicht unzumutbar zu stören. Womöglich denkst du über einen Elektrogrill als Alternative nach.
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Passende Musik darf beim Grillabend auch nicht fehlen. Ab 22:00 Uhr muss allerdings Ruhe einkehren. Das heißt: Lautsprecher und auch Gespräche sollten auf ein Geräusch-Level runtergefahren werden, dass sie niemanden stören.
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Planst du eine größere Feier im Vorhinein, sprich ein paar Tage vorher mit deinen Nachbar:innen. Bei gelegentlichen Feiern zeigen diese meist Verständnis. Unter Umständen lädst du deine Nachbar:innen einfach mit ein.
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Darf ich auf dem Balkon oder im Garten nackt sonnenbaden?
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Willst du für eine nahtlose Bräune auf dem Balkon oder im Garten alle Hüllen fallen lassen, ist das grundsätzlich nicht verboten.
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Schließlich gehören Balkon und Garten zur Wohnung - und dort ist es ebenfalls erlaubt, nackt umherzulaufen.
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Denk in der Sonne stets an Sonnencreme, auch bereits in der Frühlingssonne.
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Darf ich im Garten Möbel oder einen Pool aufstellen?
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Gartenmöbel, Blumenkästen, Sonnenschirm und Co. darfst du auch als Mieter:in - als Eigentümer:in sowieso - frei nach deinem Geschmack aufstellen, solange sie sicher platziert sind und dem Erscheinungsbild des Gebäudes nicht schaden.
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Anders ist dies etwa beim Aufstellen einer Wäschespinne: Deren Halterung wird einbetoniert, was eine bauliche Veränderung darstellt und einer Zustimmung der Vermieter:innen bedarf.
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Ähnlich ist dies bei einer Markise als Sonnenschutz. Vor einer Installation brauchst du die Erlaubnis deines Vermieters beziehungsweise deiner Vermieterin. Je geringer der bauliche Eingriff, desto wahrscheinlicher ist die Billigung.
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Auch bei einem Pavillon oder einem großen Pool braucht es im Zweifel eine Genehmigung. Nimmt durch das Aufstellen etwa der Rasen darunter Schaden, können Vermieter:innen dies verbieten - oder dich zumindest in die Pflicht nehmen, mit einer anschließenden Nachsaat auf deine Kosten die ursprüngliche Rasenfläche wiederherzustellen.
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Darf ich meinen Garten pflegen wie ich will?
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Für den Zustand des Gartens sind die Besitzer:innen zuständig. Bei einer Mietwohnung liegt die Verantwortung demnach bei den Vermieter:innen.
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Ist im Mietvertrag jedoch eine Gartennutzung festgehalten, sind die Mieter:innen für die Pflege des Gartens zuständig. Auch können Vermieter:innen dazu Gärtner:innen beauftragen und die Kosten dafür über die Nebenkosten abrechnen.
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Beachte bei der Gartenpflege mit motorbetriebenen Geräten: Rasenmäher und Heckenschere darfst du in Wohngebieten werktags zwischen 7:00 und 20:00 Uhr benutzen. Besonders laute Geräte sind sogar nur zwischen 10:00 und 13:00 Uhr sowie zwischen 15:00 und 17:00 Uhr gestattet.
Häufige Fragen zu was ist im Garten und auf dem Balkon erlaubt
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Ist Grillen auf dem Balkon verboten?
Solange Grillen auf dem Balkon oder im Garten in der Hausordnung oder im Mietvertrag nicht ausdrücklich untersagt ist, steht einem gemütlichen Grillabend nichts im Wege. Achte jedoch darauf, dass du Nachbar:innen durch die Rauch- und Geruchsentwicklung nicht belästigst. Offene Feuerstellen sind zu deinem Schutz und dem der anderen grundsätzlich verboten.
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Ist Musikhören auf dem Balkon verboten?
Bis 22:00 Uhr darfst du auch draußen auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten Musik gehören. Dann sollte Ruhe einkehren, um eine Ruhestörung mitsamt Bußgeld zu vermeiden. Planst du eine Party, kläre dies einige Tage im Voraus mit deinen Nachbar:innen ab, die bei gelegentlichen Feiern in der Regel Verständnis haben.
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Darf ich auf dem Balkon nackt umherlaufen?
Willst du dich beispielsweise zum Sonnen auf dem Balkon vollständig ausziehen, ist das grundsätzlich nicht verboten. Denn der Balkon gehört zur Wohnung, wo es ebenfalls erlaubt ist, nackt herumzulaufen.