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Demos auflösen, Handys ausspähen: Was darf die Polizei - und was nicht?

  • Veröffentlicht: 05.06.2023
  • 14:06 Uhr
  • Galileo

Ob bei Demonstrationen oder Personenkontrollen: Immer wieder sorgen Polizeimaßnahmen in den sozialen Medien für Aufregung. Es ist nicht einfach, die Arbeit der Polizei zu beurteilen - wir sagen dir, wie weit Polizeibeamte gehen dürfen. Im Clip: 15 Mythen über Polizeikontrollen.

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Über diese Polizeimaßnahmen wird aktuell diskutiert

  • Bei der Demonstration "Tag X" am Samstag in Leipzig kesselte die Polizei 1.000 Menschen ein, um ihre Identitäten festzustellen.

  • Die Polizei war mit einem Großaufgebot im Einsatz und hielt noch in den frühen Morgenstunden Demonstrierende fest.

  • Bis zum späten Abend wurden fünf Haftbefehle wegen Landfriedensbruch erlassen.

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Das darf die Polizei bei einer Personenkontrolle

In den meisten Bundesländern (außer in Bayern) darf die Polizei Personen nicht ohne Anlass kontrollieren. Wollen Polizist:innen dich kontrollieren, müssen sie das begründen.
In den meisten Bundesländern (außer in Bayern) darf die Polizei Personen nicht ohne Anlass kontrollieren. Wollen Polizist:innen dich kontrollieren, müssen sie das begründen.© Getty Images
Die Polizei darf deine Identität feststellen: Name, Geburtsdatum und Geburtsort, Staatsangehörigkeit sowie Wohnanschrift. Eine Pflicht, den Personalausweis mitzuführen, gibt es nicht.
Die Polizei darf deine Identität feststellen: Name, Geburtsdatum und Geburtsort, Staatsangehörigkeit sowie Wohnanschrift. Eine Pflicht, den Personalausweis mitzuführen, gibt es nicht.© Getty Images
Neben den Angaben zur Identität müssen weitergehende Fragen der Polizist:innen nicht beantwortet werden - man könnte sich selbst belasten.
Neben den Angaben zur Identität müssen weitergehende Fragen der Polizist:innen nicht beantwortet werden - man könnte sich selbst belasten.© Getty Images
Die Durchsuchung einer Tasche ist ein schwerer Eingriff in die Privatsphäre - daher braucht die Polizei dafür eine richterliche Anordnung. Oder einen Anlass: Bei besonderer Dringlichkeit oder bei der Abwehr von Gefahren.
Die Durchsuchung einer Tasche ist ein schwerer Eingriff in die Privatsphäre - daher braucht die Polizei dafür eine richterliche Anordnung. Oder einen Anlass: Bei besonderer Dringlichkeit oder bei der Abwehr von Gefahren.© Getty Images
Auch für die Durchsuchung einer Person braucht die Polizei einen Grund. Frauen dürfen zudem in der Regel nur von Beamtinnen durchsucht werden.
Auch für die Durchsuchung einer Person braucht die Polizei einen Grund. Frauen dürfen zudem in der Regel nur von Beamtinnen durchsucht werden.© Getty Images
Bitten die Polizist:innen dich darum, dein Handy zu entsperren oder deinen PIN zu verraten, musst du dem nicht nachkommen. Auch hier gilt: Niemand muss sich selbst belasten.
Bitten die Polizist:innen dich darum, dein Handy zu entsperren oder deinen PIN zu verraten, musst du dem nicht nachkommen. Auch hier gilt: Niemand muss sich selbst belasten.© Getty Images
Nur bei Gefahr in Verzug oder einem konkreten Verdacht darf die Polizei das Handy an sich nehmen.
Nur bei Gefahr in Verzug oder einem konkreten Verdacht darf die Polizei das Handy an sich nehmen. © Getty Images
Bei einer Fahrzeugkontrolle darf die Polizei Fahrerlaubnis und Fahrzeugschein verlangen sowie Verbandskasten und Warndreiecke überprüfen. Das Fahrzeug durchsuchen dürfen die Beamtinnen und Beamten allerdings nicht ohne weiteres.
Bei einer Fahrzeugkontrolle darf die Polizei Fahrerlaubnis und Fahrzeugschein verlangen sowie Verbandskasten und Warndreiecke überprüfen. Das Fahrzeug durchsuchen dürfen die Beamtinnen und Beamten allerdings nicht ohne weiteres.© Getty Images
Bei einer Straßenverkehrskontrolle gibt es keine Pflicht, einen Atem-Alkoholtest zu machen. Allerdings können Polizeibeamte diesen anordnen - wenn es einen Anfangsverdacht gibt, die Fahrerin oder der Fahrer also etwa nach Alkohol riecht.
Bei einer Straßenverkehrskontrolle gibt es keine Pflicht, einen Atem-Alkoholtest zu machen. Allerdings können Polizeibeamte diesen anordnen - wenn es einen Anfangsverdacht gibt, die Fahrerin oder der Fahrer also etwa nach Alkohol riecht.© Getty Images
Wer eine Gefahr für sich oder andere darstellt (beispielsweise wenn jemand stark betrunken ist), darf mit auf die Polizeiwache genommen werden.
Wer eine Gefahr für sich oder andere darstellt (beispielsweise wenn jemand stark betrunken ist), darf mit auf die Polizeiwache genommen werden.© Getty Images
In den meisten Bundesländern (außer in Bayern) darf die Polizei Personen nicht ohne Anlass kontrollieren. Wollen Polizist:innen dich kontrollieren, müssen sie das begründen.
Die Polizei darf deine Identität feststellen: Name, Geburtsdatum und Geburtsort, Staatsangehörigkeit sowie Wohnanschrift. Eine Pflicht, den Personalausweis mitzuführen, gibt es nicht.
Neben den Angaben zur Identität müssen weitergehende Fragen der Polizist:innen nicht beantwortet werden - man könnte sich selbst belasten.
Die Durchsuchung einer Tasche ist ein schwerer Eingriff in die Privatsphäre - daher braucht die Polizei dafür eine richterliche Anordnung. Oder einen Anlass: Bei besonderer Dringlichkeit oder bei der Abwehr von Gefahren.
Auch für die Durchsuchung einer Person braucht die Polizei einen Grund. Frauen dürfen zudem in der Regel nur von Beamtinnen durchsucht werden.
Bitten die Polizist:innen dich darum, dein Handy zu entsperren oder deinen PIN zu verraten, musst du dem nicht nachkommen. Auch hier gilt: Niemand muss sich selbst belasten.
Nur bei Gefahr in Verzug oder einem konkreten Verdacht darf die Polizei das Handy an sich nehmen.
Bei einer Fahrzeugkontrolle darf die Polizei Fahrerlaubnis und Fahrzeugschein verlangen sowie Verbandskasten und Warndreiecke überprüfen. Das Fahrzeug durchsuchen dürfen die Beamtinnen und Beamten allerdings nicht ohne weiteres.
Bei einer Straßenverkehrskontrolle gibt es keine Pflicht, einen Atem-Alkoholtest zu machen. Allerdings können Polizeibeamte diesen anordnen - wenn es einen Anfangsverdacht gibt, die Fahrerin oder der Fahrer also etwa nach Alkohol riecht.
Wer eine Gefahr für sich oder andere darstellt (beispielsweise wenn jemand stark betrunken ist), darf mit auf die Polizeiwache genommen werden.

Wann dürfen Polizistinnen und Polizisten auf deine Daten zugreifen?

Informationen in den Datenbanken der Sicherheitsbehörden dürfen Polizeibeamte nur abfragen, wenn sie das im Rahmen ihrer polizeilichen Aufgaben machen. Zudem muss die Ermittlerin oder der Ermittler dabei über sein Log-in identifizierbar sein.

Gesetzlich erlaubt sind Daten-Recherchen zur Strafverfolgung, zur Gefahren-Abwehr und zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten. Zu privaten Zwecken dürfen die Polizei-Datenbanken dagegen nicht durchsucht werden.

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Das dürfen Polizisten mit deinem Handy oder Computer machen

💻 Die Polizei darf auf Smartphones und Computern heimlich Späh-Software installieren - zumindest in einigen Bundesländern.

🤳 Damit sollen die Ermittler:innen sowohl auf Kommunikation über Messenger-Dienste wie WhatsApp als auch auf alle Daten auf dem jeweiligen Gerät zugreifen.

📲 Über "Stille SMS" können die Behörden den Standort des Smartphones einer Person ermitteln. Vorausgesetzt, das Handy ist eingeschaltet und in einem Funknetz eingeloggt.

⚖ Wer nicht damit einverstanden ist, dass die Polizei das Smartphone oder den Computer beschlagnahmt, kann die Rechtmäßigkeit von einem Amtsgericht überprüfen lassen.

Woran sich die Polizei bei Demonstrationen halten muss

🗯 In Deutschland herrscht Meinungs- und Versammlungsfreiheit - eine angemeldete Demonstration dürfen Polizeibeamte nicht einfach beenden.

📸 Die Polizei darf von einer Demonstration erst mal keine Bilder oder Videos machen - außer, es liegt eine konkrete Gefahr vor.

⛔️ Immer wird davon berichtet, dass die Polizei Demonstrant:innen stoppt und einkesselt. Bei einer friedlichen Demonstration ist das rechtswidrig. Dauert die Einkesselung länger, fällt das sogar unter Freiheitsentzug.

🔇 Polizist:innen müssen auf Demonstrationen ihr dienstliches Handeln und ihre private Meinung klar trennen. So können beispielsweise Auftritte bei Demonstrationen dienstrechtliche Konsequenzen für die Beamt:innen haben.

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So läuft es in Österreich

🇦🇹 In Österreich dürfen Polizist:innen unter Umständen die Geschwindigkeit eines Autos schätzen. Allerdings nur bei Tempo-Überschreitungen bis zu 30 km/h.

🇦🇹 Österreichische Polizist:innen dürfen eine "Blaulichtsteuer" in Höhe von 36 Euro erheben. Die wird bei einem Unfall fällig, bei dem nur ein Sachschaden entstanden ist und es nur um den Austausch von Versicherungsdaten geht.

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