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Essen vom Lieferdienst: Was erlaubt ist und was nicht

#eatathome: In der Corona-Krise erleben Lieferdienste einen Boom. Doch welche Regeln gelten? Müssen Bot:innen eine Maske tragen? Kann ich mir Essen in den Park bestellen? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
Essen vom Lieferdienst: Was erlaubt ist und was nicht
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Das Wichtigste zum Thema Essen vom Lieferdienst

  • Ohne Maske: Für Bot:innen besteht keine Masken-Pflicht, da sie ihre Ware im privaten Bereich des Kunden aushändigen. Trotzdem tragen viele freiwillig eine Maske, um sich und andere zu schützen.

  • Pizza im Park: Wer Essen ordern möchte, muss eine konkrete Adresse angeben. Einige Lieferdienste bieten jedoch einen speziellen Service und bringen die Speisen auch an ausgewählte Outdoor-Orte.

  • Fake-Food: Wenn das bestellte Gericht nicht so aussieht, wie es auf dem Produkt-Foto (Flyer, Prospekt, Website) abgebildet ist, kannst du es reklamieren. Und auch dann, wenn es kalt oder deutlich verspätet ankommt.

  • Kontaktlose Zustellung: "Einfach abstellen" geht auch in Corona-Zeiten nicht. Die "Rider" von Lieferando etwa sollen die Bestellung vor der Tür abstellen, klingeln, wegtreten und warten, bis die Kund:innen ihr Essens-Paket entgegennehmen. Dass jemand die Leckerei(en) stibizt, ist dadurch eigentlich ausgeschlossen.

  • Last-Minute-Bestellung: Solange die Bestellung noch vor Ladenschluss eingeht, wird sie auch ausgeliefert. Weist der Bring-Dienst auf eine "letzte Bestell-Annahme" hin, gilt diese Zeit.

Corona und der Boom der Lieferdienste

  • 💡

    Seit Beginn der Pandemie bestellen 53 Prozent aller Deutschen öfter online fertig zubereitete Speisen nach Hause. Vor der Krise waren es 40 Prozent. Bei Lebensmitteln hat sich die Zahl der Online-Shopper durch Corona verdoppelt: Mittlerweile kaufen 30 Prozent der Verbraucher:innen im Internet ein und lassen liefern.

Quelle: Digitalverband Bitkom)

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Kein Schleppen, kein Schwitzen, das klingt gut, oder?

Heiße Frage: Wer hat die erste Pizza ausgeliefert?

Die erste Pizza, wie man sie heute kennt, soll am 11. Juni 1889 in Neapel hergestellt worden sein: Raffaele Esposito, tätig bei der Pizzeria Brandi, war beauftragt, König Umberto und seiner Frau Margherita eine Pizza zu servieren.

Sein Werk belegte er in den italienischen Nationalfarben: mit grünem Basilikum, weißem Mozzarella, roten Tomaten - und großem Erfolg. Die "Pizza Margherita" ist eine der bekanntesten und verbreitesten Pizza-Varianten.

Das Königspaar ließ sich zwar schon vorher von anderen Pizza-Bäckern beliefern. Esposito war aber der einzige, der die Empfangs-Bestätigung des Hofes aufbewahrte.

Pizzeria Brandi


Der Ort der kulinarischen Erfindung: In der "Pizzeria Brandi" (Salita S. Anna di Palazzo, 1/2) in Neapel gibt's nach wie vor die berühmte "Pizza Margherita".
© picture alliance / ZB | Peter Endig

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Veröffentlicht: 29.12.2021 / Autor: Heike Predikant