
Der Fall Assange: Wann darf eine Person ausgeliefert werden?

Warum Assange erst mal nicht ausgeliefert wird
Die USA wollen WikiLeaks-Gründer Julian Assange unter anderem wegen Veröffentlichung von geheimem Material über US-Militäreinsätze anklagen. Ihm drohen 175 Jahre Haft.
Assange befindet sich im Moment in einem britischen Gefängnis - die USA hatten ein Auslieferungsgesuch an Großbritannien gestellt.
Ein Bezirksgericht in London hat eine Auslieferung abgelehnt. Begründet wird das Urteil mit dem schlechten Gesundheitszustand Assanges und der Gefahr, dass er sich in US-Haft das Leben nehmen könnte.
Die USA kündigten bereits an, in Berufung zu gehen. Die letzte Instanz wäre der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte - bis zu einer Entscheidung über eine Auslieferung von Assange könnte es also noch Jahre dauern.
So funktionieren Abschiebungen
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Wird eine Person von einem Staat wegen Straftaten gesucht, dann wird zunächst ein nationaler Haftbefehl ausgestellt - basierend auf den Gesetzen dieses Staats.
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Anschließend wird der Haftbefehl an Interpol weitergegeben - und so zum internationalen Haftbefehl. Die internationale Organisation stellt diesen Haftbefehl ihren Mitgliedsstaaten zu.
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Greift die Polizei eines anderen Staats dann die gesuchte Person auf, wird sie aufgrund des internationalen Haftbefehls festgenommen.
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Danach wird geprüft, ob die Tat auch dort eine Straftat ist, wo die Person aufgegriffen wurde. Gesetze unterscheiden sich schließlich von Staat zu Staat.
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Der Staat, der den internationalen Haftbefehl hat ausstellen lassen, stellt schließlich ein Auslieferungs-Ersuchen.
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Erst wenn das Auslieferungs-Ersuchen durch den Staat bewilligt wurde, in dem die gesuchte Person festgenommen wurde, kann die Auslieferung vollzogen werden.
Wann eine Auslieferung möglich ist - und wann nicht
Für eine Auslieferung gelten allerdings diverse Einschränkungen.
Zunächst muss ein Auslieferungsvertrag existieren - zwischen dem Staat, der das Auslieferungs-Ersuchen stellt, und dem Land, das die gesuchte Person festgenommen hat. Das ist beispielsweise innerhalb der EU der Fall.
Deutschland liefert keine Personen an Länder aus, in denen ihnen die Todesstrafe droht.
Auch aufgrund von Straftaten aus politischen Gründen wird niemand ausgeliefert.
Ebenfalls ein Grund für die Ablehnung eines Auslieferungs-Antrags: Der Staat, in dem die Person gesucht wird, gilt als anti-demokratisch und verfügt nur über eine wenig ausgeprägte Rechtsstaatlichkeit.